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Die Unfallverhütungsvorschriften für
technisches Arbeiten im Fach NwT verlangen eine Mindestqualifikation für
Lehrkräfte, die mit Ihren Schülern im NwT-Unterricht praktische
handwerkliche Arbeiten mit Werkzeugen und Maschinen durchführen. Diese
Qualifikation erreichen die Lehrkräfte durch eine Sicherheitseinweisung
durch dazu autorisierte Fortbildner.
Mit Beginn des Jahres 2008 stehen den Regierungspräsidien für solche
Sicherheitseinweisungen Technik-Multiplikatoren zur Verfügung, die ggf.
die NwT-Fachschaft auch in Ausstattungsfragen bzgl. technischer Geräte
beraten. Diese Technik-Multiplikatoren bieten auf Anforderung eine
ganztägige Fortbildung für NwT-Lehrkräfte einer Schule an. Dabei
haben die Teilnehmer die Gelegenheit in den sicheren Umgang mit den an
der Schule vorhandenen Maschinen und Werkzeugen eingewiesen zu werden
sowie mit Holz, Metall und Kunststoff umzugehen. Die teilnehmenden
Kolleginnen und Kollegen erreichen damit die notwendige
Mindestqualifikation, die in der Fortbildung behandelten Maschinen und
Werkzeuge zu bedienen und Schülerinnen und Schüler in deren Gebrauch
einzuweisen.
Seit dem Schuljahr 09/10 stehen den
Gymnasien zusätzlich weitere Technik-Multiplikatoren zur Verfügung, die
NwT-Lehrkräfte auch in den Gebrauch von an den Schulen vorhandenen Band-
und Kreissägen einweisen können.
Es ist nicht daran gedacht, ganze
NwT-Fachschaften im Umgang mit Sägemaschinen fortzubilden. Die Benutzung
dieser Maschinen sollte nur wenigen besonders geeigneten NwT-Lehrkräften
vorbehalten sein, die dann ggf. den Kolleginnen und Kollegen bei der
Vorbereitung von Material behilflich sind. Die Einweisung erfolgt
ebenfalls in einer eintägigen Fortbildung bei einer Gruppengröße von
höchstens 2-3 Lehrkräften mit entsprechenden persönlichen
Voraussetzungen (ggf. Einbeziehung einer Nachbarschule).
Sie können über folgenden Link Kontakt zu
einem Technik-Multiplikator aufnehmen. Er wird sich mit Ihnen in
Verbindung setzen, Ihre Fragen beantworten und ggf. mit Ihnen einen
Fortbildungstermin vereinbaren:
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